
Werkstattrat
Der Werkstattrat vertritt in unseren Werkstätten die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung gegenüber der Werkstattleitung.
Die Zahl der Werkstatträte hängt von der Mitarbeiterzahl ab (Gesetzestext: § 3 WMVO: „Der Werkstattrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern, in Werkstätten mit in der Regel 200 bis 400 Wahlberechtigten aus fünf Mitgliedern, in Werkstätten mit in der Regel mehr als 400 Wahlberechtigten aus sieben Mitgliedern.“).
Wer ist das?
Wir sind Mitarbeiter der Werkstätten und wurden von unseren Kollegen gewählt. Werkstatträte gibt es in den Regionen Sindelfingen, Herrenberg, Calw und Nagold. Der Werkstattrat ist auch für Mitarbeiter da, die nicht in der Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten.
Unterstützt wird der jeweilige Werkstattrat durch eine Vertrauensperson, die er selber wählt. Die Vertrauensperson ist mit den Abläufen der GWW vertraut und unterstützt und berät den Werkstattrat. Die Vertrauensperson gehört nicht der Leitungsebene oder dem Betriebsrat an.
Was macht der Werkstattrat?
Wir werden von der Werkstattleitung angehört bei…
- Personaleinstellungen
- Dauerhafte Versetzung von betreuendem Personal
- Kündigung von Mitarbeitern durch Bereichsleitung Arbeit
- Änderung in der Werkstatt/ Organisation
Wir werden von der Werkstattleitung informiert und beraten gemeinsam über…
- Planung baulicher Maßnahmen
- Einführung / Änderung technischer Anlagen und Verfahren
- Arbeitsplatzsicherheit und Unfallschutz
- Alternative Tagesangebote und persönlichkeitsfördernde Angebote
- Vorschläge zur beruflichen Qualifizierung
- Planung von Freizeiten, aufstellen des Speiseplanes
- Führung von Besuchergruppen
Wir werden von der Werkstattleitung informiert und sind zustimmungsberechtigt bei…
- Lohngestaltung / Haustarif
- Arbeitszeitregelung
- Gestaltung der Betriebs-, Sanitäts- und Aufenthaltsräume
- Planung und Gestaltung von Ausflügen, Festen und Jubiläen.
Wie macht das der Werkstattrat?
In Sitzungen sprechen wir die Tagesordnungspunkte durch und arbeiten diese ab. In einem Protokoll wird alles festgehalten. Ziel ist es, dass der Werkstattrat so selbstständig wie möglich seine Aufgaben wahrnimmt. In Gesprächen mit der Werkstattleitung erhalten wir Informationen und entscheiden entsprechend mit.
Wir haben einen Gesamtwerkstattrat gebildet. Die Sitzungen des Gesamtwerkstattrates sind ein Forum für Erfahrungs- und Informationsaustausch mit der Geschäftsführung über Themen, welche alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung in der GWW betreffen.
Beispiele
- Verhandlungen über Vergütungsvereinbarungen
- Auftreten und Teilhaben von Werkstatträten in der Öffentlichkeit und vor Ort
- Bestehende Strukturen der GWW verändern bzw. verbessern
- Informationsaustausch mit der Regionalen- und der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte (RAG:WR, LAG:WR)
- Informationen und Aufträge von und für die Bundesvereinigung der Werkstatträte (BVWR)
Grundlage unserer Tätigkeit sind die gesetzlichen Regelungen im Sozialgesetzbuch § 222 SGB IX und die Werkstättenmitwirkungsverordnung WMVO vom 1.7.2001.