Mitwirkung

Mitbestimmung und Beteiligung sind uns ein zentrales Anliegen.

Wir legen großen Wert darauf, dass sowohl die Mitarbeitenden in unseren Werkstätten als auch die Bewohnerinnen und Bewohner unserer Wohnangebote ihre Interessen selbst vertreten können.

Gemäß der Werkstättenverordnung und dem Heimgesetz gibt es in jeder Region Werkstatträte und Wohnbeiräte. Dabei gehen wir bewusst über die gesetzlichen Vorgaben hinaus: Den Werkstatträten haben wir Mitbestimmungsrechte eingeräumt, denn eine Begegnung auf Augenhöhe mit Menschen mit Behinderung ist für uns selbstverständlich und Ausdruck unseres Selbstverständnisses.

Auch der aktive Austausch mit Angehörigen ist uns wichtig. Im Angehörigenbeirat besprechen wir ihre Erwartungen, greifen Anliegen auf und informieren transparent über aktuelle Entwicklungen und Themen in der GWW.

Werkstattrat

Werkstattrat

Der Werkstattrat vertritt in unseren Werkstätten die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung gegenüber der Werkstattleitung.
Die Anzahl der Mitglieder im Werkstattrat richtet sich nach der Zahl der Wahlberechtigten und ist gesetzlich in § 3 der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) geregelt.
Zudem soll die Zusammensetzung des Werkstattrats die Geschlechter entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis widerspiegeln.

Wer ist der Werkstattrat? 

Wer ist der Werkstattrat?

Mitarbeitende der Werkstätten wurden von Kolleginnen und Kollegen als Werkstatträte gewählt. Werkstatträte sind in den Regionen Heckengäu-Schönbuch und Nordschwarzwald vertreten, mit Standorten unter anderem in Sindelfingen, Herrenberg, Calw und Nagold.

Der Werkstattrat setzt sich auch für Mitarbeitende ein, die nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind.

Jeder Werkstattrat wird von einer Vertrauensperson unterstützt, die vom Werkstattrat selbst gewählt wird. Diese Person ist mit den Abläufen der GWW vertraut und steht dem Werkstattrat beratend und unterstützend zur Seite. Wichtig: Die Vertrauensperson gehört weder zur Leitungsebene noch zum Betriebsrat.

Was macht der Werkstattrat? 

Was macht der Werkstattrat?

Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Mitarbeitenden und wird in verschiedenen Bereichen von der Werkstattleitung angehört, informiert und beteiligt.

Anhörung durch die Werkstattleitung bei:

  • Personaleinstellungen
  • Dauerhafter Versetzung von betreuendem Personal
  • Änderungen in der Werkstattorganisation

Information und gemeinsame Beratung mit der Werkstattleitung zu:

  • Führung von Besuchergruppen
  • Planung von Freizeiten und Aufstellung des Speiseplans
  • Alternative Tagesangebote und persönlichkeitsfördernde Maßnahmen
  • Planung baulicher Maßnahmen
  • Vorschläge zur beruflichen Qualifizierung
  • Einführung oder Änderung technischer Anlagen und Verfahren
  • Arbeitsplatzsicherheit und Unfallschutz

Zustimmungspflichtige Themen durch den Werkstattrat:

  • Entgeltgestaltung / Haustarif
  • Arbeitszeitregelungen
  • Gestaltung der Betriebs-, Sanitäts- und Aufenthaltsräume
  • Planung und Durchführung von Ausflügen, Festen und Jubiläen
Wie macht der Werkstattrat das? 

Wie macht der Werkstattrat das?

In den Sitzungen des Werkstattrats werden die Tagesordnungspunkte besprochen und systematisch abgearbeitet. Alle Ergebnisse und Beschlüsse werden in einem Protokoll dokumentiert.

Ziel ist es, dass der Werkstattrat seine Aufgaben möglichst selbstständig wahrnimmt. In Gesprächen mit der Werkstattleitung erhält der Werkstattrat wichtige Informationen und trifft gemeinsam mit der Leitung Entscheidungen.

Zur besseren Abstimmung und zum Austausch wurde ein Gesamtwerkstattrat gebildet. Die Sitzungen des Gesamtwerkstattrats dienen als Forum für Erfahrungs- und Informationsaustausch mit der Geschäftsführung – zu Themen, die alle Mitarbeitenden mit Behinderung in der GWW betreffen.

Beispiele für Aufgaben und Themen des Werkstattrats 

Beispiele für Aufgaben und Themen des Werkstattrats

Der Werkstattrat beschäftigt sich mit vielfältigen Aufgaben, die über die Werkstatt hinausgehen und die Interessen der Mitarbeitenden mit Behinderung auf verschiedenen Ebenen vertreten:

  • Verhandlungen über Vergütungsvereinbarungen
    Mitwirkung bei Gesprächen zur Gestaltung von Löhnen und Tarifen.
  • Öffentliches Auftreten und Teilhabe
    Repräsentation der Werkstatträte bei Veranstaltungen, vor Ort und in der Öffentlichkeit.
  • Mitgestaltung bestehender Strukturen der GWW
    Vorschläge zur Verbesserung und Weiterentwicklung interner Abläufe und Angebote.
  • Austausch mit anderen Werkstatträten
    Zusammenarbeit mit der Regionalen Arbeitsgemeinschaft (RAG:WR) und der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG:WR) der Werkstatträte.
  • Zusammenarbeit mit den Werkstatträte Baden-Württemberg und  Werkstatträte Deutschland
    Überregionaler Austausch. Zusammenarbeit mit Werkstatträten Baden-Württemberg und Deutschland zur Stärkung der Interessenvertretung und zum Austausch wichtiger Informationen.

Grundlage der Tätigkeit sind die gesetzlichen Regelungen im Sozialgesetzbuch § 222 SGB IX und die Werkstättenmitwirkungsverordnung WMVO.

Ihre Ansprechpartner

Werkstatt-Rat Nordschwarzwald

Werkstatt-Rat Heckengäu-Schönbuch

Gesamt-Werkstatt-Rat

Persoenlich foerderung

Heimbeirat

Der Wohnbeirat setzt sich für die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner unserer Wohnangebote ein und vertritt ihre Anliegen gegenüber dem Personal und der Wohnheimleitung.

Wer ist der Wohnbeirat? 

Wer ist der Wohnbeirat?

Der Wohnbeirat setzt sich aus Bewohnerinnen und Bewohnern der Wohnheime und Außenwohngruppen der GWW zusammen. In den Städten Sindelfingen, Böblingen, Holzgerlingen, Herrenberg, Calw und Nagold besteht jeweils ein Wohnbeirat, der alle vier Jahre neu gewählt wird.

Jeder Wohnbeirat wird von einer Vertrauensperson unterstützt, die von den Mitgliedern des Beirats gewählt wird. Diese Person kennt die Abläufe innerhalb der GWW gut und steht dem Wohnbeirat beratend und unterstützend zur Seite. Wichtig ist: Die Vertrauensperson gehört weder zur Leitungsebene noch zum Betriebsrat.

Was macht der Heimbeirat? 

Was macht der Heimbeirat?

Der Wohnbeirat wird regelmäßig von der Wohnheimleitung informiert und wirkt aktiv an wichtigen Entscheidungen mit. Gemeinsam beraten wir über:

  • Einstellung und Kündigung von Betreuungspersonal
  • Aufnahme und Entlassung von Bewohnerinnen und Bewohnern durch die GWW
  • Planung und Durchführung von Veranstaltungen
  • Gestaltung des Alltags und der Freizeit
  • Fragen rund um Unterkunft, Betreuung und Verpflegung
  • Bauliche Veränderungen und Instandsetzungen

Der Wohnbeirat bringt die Perspektive der Bewohnerinnen und Bewohner ein und sorgt dafür, dass ihre Stimme gehört wird.






Wie macht das der Heimbeirat? 

Wie macht das der Heimbeirat?

Der Wohnbeirat steht in regelmäßigem Austausch mit den Bewohnerinnen und Bewohnern der Wohnheime und Außenwohngruppen. In persönlichen Gesprächen werden Wünsche, Anliegen und Probleme aufgenommen und gegenüber der Wohnheimleitung zur Sprache gebracht.

In Sitzungen werden aktuelle Themen besprochen, gemeinsam beraten und Entscheidungen getroffen. Im direkten Kontakt mit dem Personal und der Wohnleitung erhält der Wohnbeirat wichtige Informationen und wirkt aktiv an Entscheidungsprozessen mit.

Zur Unterstützung der Arbeit nehmen die Mitglieder des Wohnbeirats an Schulungen teil, um ihr Wissen zu erweitern und ihre Aufgaben kompetent wahrnehmen zu können. Ein regelmäßiger Austausch mit anderen Wohnbeiräten fördert das gegenseitige Lernen und bringt neue Impulse.

Eine vom Wohnbeirat gewählte Vertrauensperson begleitet die Arbeit beratend. Diese kennt die Abläufe innerhalb der GWW gut und steht dem Wohnbeirat unterstützend zur Seite – unabhängig von Leitungsebene oder Betriebsrat.

FuB-Beirat

FuB-Beirat

Der FuB-Beirat vertritt die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung im Förder- und Betreuungsbereich (FuB) gegenüber den jeweiligen Leitungen der GWW.

Er setzt sich dafür ein, dass Anliegen, Wünsche und Bedürfnisse der Beschäftigten gehört und berücksichtigt werden – und trägt so aktiv zur Mitgestaltung und Weiterentwicklung des Arbeitsalltags im FuB bei.

Wer ist der FuB Beirat? 

Wer ist der FuB Beirat?

Mitarbeitende in den Förder- und Betreuungsbereichen (FuB) der GWW vertreten die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen im Rahmen des FuB-Beirats. Dieses Gremium besteht in den Regionen Nagold, Calw, Herrenberg und Sindelfingen. Alle vier Jahre wählen die FuB-Mitarbeitenden in jeder Region zwei Vertreterinnen oder Vertreter, die gemeinsam den Beirat bilden.

Der FuB-Beirat besteht seit 2015 und geht damit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Er bietet Mitarbeitenden die Möglichkeit, Anliegen selbst zu vertreten und aktiv an der Gestaltung des Arbeitsumfelds mitzuwirken.

Die Kommunikation erfolgt mithilfe von Kommunikatoren. In jeder Region unterstützt eine Assistenzkraft den Beirat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.

Was macht der FuB Beirat? 

Was macht der FuB Beirat?

Der FuB-Beirat setzt sich für die Interessen und Wünsche der Mitarbeitenden im Förder- und Betreuungsbereich (FuB) ein. Er sammelt Anliegen aus dem Kollegenkreis und leitet diese an die zuständigen Fachkräfte oder – wenn nötig – an die jeweilige Leitung weiter.

Um ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten, führt der FuB Beirat regelmäßig Umfragen durch, die unteranderem mit der Unterstützung eines iPads vorbereitet werden. Die Ergebnisse werden in den FuB-Beiratssitzungen vorgestellt, bei denen sich die Beiräte aus Calw, Nagold, Herrenberg und Sindelfingen austauschen.

Darüber hinaus übernimmt der FuB-Beirat weitere Aufgaben:

  • Organisation und Durchführung von Besucherführungen durch den FuB
  • Vertretung des FuB bei offiziellen Veranstaltungen
  • Teilnahme an Bewerbungsgesprächen, um die Perspektive der Mitarbeitenden einzubringen
  • Mitgestaltung von Räumlichkeiten bei Neu- und Umbauten
  • Verfassen von Berichten über die Arbeit des Beirats für das Campus Mensch Magazin „Aktuell“

Der FuB-Beirat trägt aktiv dazu bei, dass die Stimmen der Mitarbeitenden gehört und in Entscheidungen einbezogen werden.

FuB-Beirat Film 

FuB-Beirat Film

Beispiele für die Arbeit des FuB-Beirats 

Beispiele für die Arbeit des FuB-Beirats

Der FuB-Beirat übernimmt vielfältige Aufgaben, um die Interessen der Mitarbeitenden im Förder- und Betreuungsbereich zu vertreten und aktiv mitzugestalten:

  • Anliegen weitergeben:
    Wünsche und Anregungen der Kolleginnen und Kollegen werden aufgenommen und an die Abteilungsleitung weitergeleitet.
  • Mitwirkung bei Personalentscheidungen:
    Der Beirat ist bei Bewerbungsgesprächen, Neuaufnahmen und anderen Personalentscheidungen beteiligt und bringt die Perspektive der Mitarbeitenden ein.
  • Öffentliche Präsenz:
    Der FuB-Beirat vertritt den Bereich bei öffentlichen Veranstaltungen wie der Landesgartenschau, dem mitMensch-Preis in Berlin oder Vorträgen an der Humboldt-Universität.
  • Mitgestaltung bei Umbaumaßnahmen:
    Bei Neu- und Umbauten wird der Beirat einbezogen und kann bei der Gestaltung der Räumlichkeiten mitwirken.
  • Politische Beteiligung:
    Der FuB-Beirat ist Teil der Arbeitsgruppe der Erwachsenen zur Fortschreibung des Teilhabeplans im Landratsamt Böblingen und bringt sich dort im Teilhabe-Beirat aktiv ein.
Berufliche Bildung

Beirat Berufliche Bildung

Der Beirat Berufliche Bildung vertritt die Interessen und Anliegen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Berufsbildungsbereich (BBB) gegenüber den Bildungsbegleiterinnen und Bildungsbegleitern sowie den Leitungen der GWW.

Im Mittelpunkt seiner Arbeit steht der direkte Austausch mit den Teilnehmenden:

Der Beirat versteht sich als Ansprechpartner für Wünsche, Anregungen und neue Ideen und gibt diese konstruktiv an die zuständigen Personen weiter.

Wer ist der Beirat Berufliche Bildung? 

Wer ist der Beirat Berufliche Bildung?

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Eingangsverfahrens  und des Berufsbildungsbereichs in den GWW-Regionen Heckengäu / Schönbuch und Nordschwarzwald engagieren sich im Beirat Berufliche Bildung.

Die Arbeit des Beirats wird von einer Vertrauensperson unterstützt, die von den Mitgliedern selbst gewählt wird. Diese Person kennt die Abläufe innerhalb der GWW gut und steht dem Beirat beratend zur Seite. Wichtig ist: Die Vertrauensperson gehört weder zur Leitungsebene noch zum Betriebsrat. Sie ist unabhängig und ausschließlich für die Unterstützung des Beirats zuständig.

Wie macht der Beirat berufliche Bildung das? 

Wie macht der Beirat berufliche Bildung das?

Der Beirat Berufliche Bildung trifft sich 3-4 mal im Jahr standortübergreifend, um gemeinsam Wünsche, Kritikpunkte und neue Ideen aus dem Berufsbildungsbereich zu besprechen. Die Ergebnisse dieser Gespräche werden anschließend den Bildungsbegleiterinnen und Bildungsbegleitern sowie den Leitungen vorgestellt und gemeinsam erörtert.

Im Alltag sind wir Ansprechpartner auf Augenhöhe und unterstützen zum Beispiel beim Beschwerdemanagement.

Wir vertreten die Anliegen unserer Kolleginnen und Kollegen gegenüber den Bildungsbegleitenden und der Leitung – als Sprachrohr und Vermittler mit dem Ziel einer guten Zusammenarbeit und einer erfolgreichen beruflichen Qualifizierung für alle Teilnehmenden.

Darüber hinaus ist der Beirat aktiv an der Weiterentwicklung des Berufsbildungsbereichs (BBB) beteiligt.

  • Zusätzliche Aufgaben des Vorsitzes und seiner Vertretung:
  • Vorstellung des BBB und des Beirats für neue Mitarbeitende der GWW – mehrmals jährlich Teilnahme an der jährlichen GWW-weiten Sitzung mit allen Beiratsgremien und dem Werkstattrat
  • Mitwirkung beim jährlichen Audit des Berufsbildungsbereichs
Frauenbeauftragte und Männerbeauftragte

Frauenbeauftragte und Männerbeauftragte

Die Frauen- und Männerbeauftragten setzen sich für die Rechte und Interessen von Frauen und Männern in der Werkstatt für behinderte Menschen ein.

Sie sind selbst Beschäftigte der Werkstatt und kennen die Lebens- und Arbeitsrealität ihrer Kolleginnen und Kollegen aus eigener Erfahrung. Dadurch können sie Anliegen gezielt aufgreifen und sich wirkungsvoll für Gleichberechtigung, Teilhabe und ein respektvolles Miteinander einsetzen.

Wer sind die Frauen- und Männerbeauftragten? 

Wer sind die Frauen- und Männerbeauftragten?

Die Frauen- und Männerbeauftragten wurden von ihren Kolleginnen und Kollegen in der Werkstatt gewählt. Sie vertreten die Interessen und Rechte der Beschäftigten an den verschiedenen Standorten der GWW.

Unterstützt werden sie von einer Vertrauensperson, die sie selbst wählen. Diese kennt sich gut mit den gesetzlichen Grundlagen aus und steht den Beauftragten beratend, schulend und unterstützend zur Seite.

Wichtig ist: Die Vertrauensperson ist unabhängig und gehört weder zur Leitungsebene noch zum Betriebsrat.

Was machen die Frauenbeauftragten und Männerbeauftragten? 

Was machen die Frauenbeauftragten und Männerbeauftragten?

Die Frauen- und Männerbeauftragten setzen sich für die Rechte und Interessen der Beschäftigten in der Werkstatt ein – jeweils mit besonderem Blick auf die Anliegen von Frauen bzw. Männern.

Ihre Aufgaben umfassen unter anderem:

  • Einsatz für Gleichstellung: Frauen und Männer sollen die gleichen Rechte und Chancen haben – in der Arbeit und im Alltag.
  • Vereinbarkeit von Arbeit und Familie: Arbeitszeiten und familiäre Verpflichtungen sollen gut miteinander vereinbar sein.
  • Schutz vor Gewalt: Die Beauftragten setzen sich dafür ein, dass es keine körperliche, seelische oder sexuelle Gewalt in der Werkstatt gibt – weder gegen Frauen noch gegen Männer.

Sie sind Ansprechpartner für ihre Kolleginnen und Kollegen, hören zu, geben Anliegen weiter und helfen dabei, Lösungen zu finden – auf Augenhöhe und mit Respekt.

Wie machen das die Frauenbeauftragten und Männerbeauftragten? 

Wie machen das die Frauenbeauftragten und Männerbeauftragten?

Die Frauen- und Männerbeauftragten sind vertrauensvolle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Werkstatt. Sie setzen sich aktiv für die Rechte und das Wohl ihrer Kolleginnen und Kollegen ein – und das tun sie auf vielfältige Weise:

  • Zuhören und unterstützen: Sie nehmen sich Zeit für persönliche Anliegen und vereinbaren Gesprächstermine – entweder vor Ort am Arbeitsplatz oder in einem geschützten Rahmen.
  • Lösungswege finden: Sie helfen dabei, Probleme zu klären und vermitteln passende Ansprechpersonen oder Beratungsstellen.
  • Konflikte begleiten: Bei Bedarf organisieren und moderieren sie Gespräche zwischen Konfliktparteien.
  • Rechte kennen und stärken: Sie kennen die Rechte von Frauen und Männern in der Werkstatt und machen Mut, über Probleme oder Übergriffe zu sprechen.
  • Angebote gestalten: Sie entwickeln und begleiten spezielle Angebote für Frauen und Männer in der Werkstatt.
  • Vertraulichkeit wahren: Alle Gespräche unterliegen der Schweigepflicht – Vertrauen steht an erster Stelle.
  • Vernetzt arbeiten: Sie nehmen an Werkstattratssitzungen teil und stehen im regelmäßigen Austausch mit den Vorsitzenden des Werkstattrats.

Grundlage unserer Tätigkeit sind die gesetzlichen Regelungen in der Werkstättenmitwirkungsverordnung WMVO seit dem 1. Januar 2017.

Ihre Ansprechpartner

Ramona Husak

Frauenbeauftragte
Ramona.Husak@gww-netz.de

Telefon: 07031 4356707320

Dunja Albrecht

Stellvertretende Frauenbeauftragte
Dunja.Albrecht@gww-netz.de

Telefon: 07159 / 1610-417

Peter Tatzel

Männerbeauftragter
peter.tatzel@gww-netz.de

Telefon: 07159 / 1610-430

Werkstattrat

Angehörigenbeirat

Der Angehörigenbeirat der GWW setzt sich aus den Angehörigen von Mitarbeitern, bzw. Bewohnern, zusammen und vertritt die Interessen aller Angehörigen an grundlegenden Entwicklungen der GWW und damit auch der „Internen Kunden“ (Menschen mit Behinderung, die in der Werkstatt arbeiten und/oder ein Betreuungsangebot wahrnehmen). Das Gremium setzt sich zusammen aus Angehörigen von internen Kunden aller Bereiche der GWW, dem Arbeitsbereich, dem Wohnbereich, dem Bildungs- als auch dem Förder- und Betreuungsbereich und der Tagesbetreuung für Senioren.

Struktur 

Struktur

Der Angehörigenbeirat entstand 2013 nach einer Satzungsänderung der GWW, die eine neue Struktur mit einem Aufsichtsrat und diesem Gremium gesetzt hatten. 2017 hat es eine Neuausrichtung des Angehörigenbeirates gegeben. Die Angehörigen werden regional eingeladen. In allen regionalen Beiräten werden die gleichen Themen besprochen, ganz gleich ob in Sindelfingen, Herrenberg oder Calw/ Nagold. So werden den Angehörigen längere Anfahrtswege erspart und eine stärkere Teilnahme wird ermöglicht.

Themen 

Themen

Der Angehörigenbeirat berät sich mit den Leitungen und der Geschäftsführung zu geplanten Entwicklungsthemen der GWW und bringt die Sicht der Angehörigen ein. Er ist bewusst kein Gremium, bei dem es um Einzelpersonen geht.
Die Sitzungen des Angehörigenbeirates finden zweimal jährlich in allen Regionen der GWW (Sindelfingen, Herrenberg, Calw/ Nagold) statt. Neben den Angehörigen nehmen aus der GWW die Regionalleitung, zu bestimmten Themen relevante Fachpersonen und gelegentlich auch die Geschäftsführung teil.

Sofern Sie Interesse an einer Teilnahme am Angehörigenbeirat haben oder gerne Auskünfte zu diesem Gremium erhalten möchten, wenden Sie sich direkt an den Angehörigenbeirat oder auch gerne an das Geschäftsführungssekretariat.

Ihre Ansprechpartner

Angehörigenbeirat

Geschäftsführungssekretariat

GFS@gww-netz.de

Telefon: 07034 / 27041-101