Mitwirkung

Uns ist es wichtig, dass die Mitarbeiter in den Werkstätten und die Bewohner unserer Wohnangebote ihre eigenen Interessen vertreten können.

Hierzu gibt es entsprechend der Werkstättenverordnung und dem Heimgesetz in jeder Region Werkstatträte und Heim­beiräte. Dabei gehen wir über gesetzliche Vorgaben hinaus und haben den Werkstatträten auch Mitbestimmungs­rechte eingeräumt, denn Menschen mit Behinderung auf Augenhöhe zu begegnen ist uns ein wichtiges Anliegen.

Darüber hinaus suchen wir auch den aktiven Kontakt zu den Angehörigen der bei uns begleiteten Menschen mit Behinderung. Im Angehörigenbeirat besprechen wir ihre Erwartungen und stellen ihnen unsere aktuellen Themen und Entwicklungen vor.

Werkstattrat

Werkstattrat

Der Werkstattrat vertritt in unseren Werkstätten die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung gegenüber der Werkstattleitung.

Die Zahl der Werkstatträte hängt von der Mitarbeiterzahl ab (Gesetzestext: § 3 WMVO: „Der Werkstattrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern, in Werkstätten mit in der Regel 200 bis 400 Wahlberechtigten aus fünf Mitgliedern, in Werkstätten mit in der Regel mehr als 400 Wahlberechtigten aus sieben Mitgliedern.“).

Wer ist das? 

Wer ist das?

Wir sind Mitarbeiter der Werkstätten und wurden von unseren Kollegen gewählt. Werkstatträte gibt es in den Regionen Sindelfingen, Herrenberg, Calw und Nagold. Der Werkstattrat ist auch für Mitarbeiter da, die nicht in der Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten.
Unterstützt wird der jeweilige Werkstattrat durch eine Vertrauensperson, die er selber wählt. Die Vertrauensperson ist mit den Abläufen der GWW vertraut und unterstützt und berät den Werkstattrat. Die Vertrauensperson gehört nicht der Leitungsebene oder dem Betriebsrat an.

Was macht der Werkstattrat? 

Was macht der Werkstattrat?

Wir werden von der Werkstattleitung angehört bei…

  • Personaleinstellungen
  • Dauerhafte Versetzung von betreuendem Personal
  • Kündigung von Mitarbeitern durch Bereichsleitung Arbeit
  • Änderung in der Werkstatt/ Organisation

Wir werden von der Werkstattleitung informiert und beraten gemeinsam über…

  • Planung baulicher Maßnahmen
  • Einführung / Änderung technischer Anlagen und Verfahren
  • Arbeitsplatzsicherheit und Unfallschutz
  • Alternative Tagesangebote und persönlichkeitsfördernde Angebote
  • Vorschläge zur beruflichen Qualifizierung
  • Planung von Freizeiten, aufstellen des Speiseplanes
  • Führung von Besuchergruppen

Wir werden von der Werkstattleitung informiert und sind zustimmungsberechtigt bei…

  • Lohngestaltung / Haustarif
  • Arbeitszeitregelung
  • Gestaltung der Betriebs-, Sanitäts- und Aufenthaltsräume
  • Planung und Gestaltung von Ausflügen, Festen und Jubiläen.
Wie macht das der Werkstattrat? 

Wie macht das der Werkstattrat?

In Sitzungen sprechen wir die Tagesordnungspunkte durch und arbeiten diese ab. In einem Protokoll wird alles festgehalten. Ziel ist es, dass der Werkstattrat so selbstständig wie möglich seine Aufgaben wahrnimmt. In Gesprächen mit der Werkstattleitung erhalten wir Informationen und entscheiden entsprechend mit.

Wir haben einen Gesamtwerkstattrat gebildet. Die Sitzungen des Gesamtwerkstattrates sind ein Forum für Erfahrungs- und Informationsaustausch mit der Geschäftsführung über Themen, welche alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung in der GWW betreffen.

Beispiele 

Beispiele

  • Verhandlungen über Vergütungsvereinbarungen
  • Auftreten und Teilhaben von Werkstatträten in der Öffentlichkeit und vor Ort
  • Bestehende Strukturen der GWW verändern bzw. verbessern
  • Informationsaustausch mit der Regionalen- und der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte (RAG:WR, LAG:WR)
  • Informationen und Aufträge von und für die Bundesvereinigung der Werkstatträte (BVWR)

Grundlage unserer Tätigkeit sind die gesetzlichen Regelungen im Sozialgesetzbuch § 222 SGB IX und die Werkstättenmitwirkungsverordnung WMVO vom 1.7.2001.

Ihre Ansprechpartner

Werkstattrat Nordschwarzwald

Werkstattrat Herrenberg

Werkstattrat Sindelfingen

Persoenlich foerderung

Heimbeirat

Der Heimbeirat vertritt die Belange der Menschen aus den Wohnbereichen gegenüber dem Personal und der Wohnheimleitung.

Wer ist das? 

Wer ist das?

Wir sind Bewohner der Wohnheime und Außenwohngruppen der GWW.
Heimbeiräte gibt es in Sindelfingen, Böblingen, Holzgerlingen, Herrenberg, Calw und Nagold. Der Heimbeirat wird alle 4 Jahre durch die jeweiligen Bewohner neu gewählt.

Unterstützt wird der jeweilige Heimbeirat durch eine Vetrauensperson, die er selber wählt. Die Vertrauensperson ist mit den Abläufen der GWW vertraut und unterstützt und berät den Heimbeirat. Die Vertrauensperson gehört nicht der Leitungsebene oder dem Betriebsrat an.

Was macht der Heimbeirat? 

Was macht der Heimbeirat?

Wir werden von der Wohnheimleitung informiert und beraten gemeinsam über

  • Einstellung und Kündigung von Betreuungspersonal
  • Aufnahme und Entlassung von Bewohnern durch die GWW
  • Planung und Durchführung von Veranstaltungen
  • Alltags- und Freizeitgestaltung
  • Entscheidungen zu Unterkunft, Betreuung und Verpflegung
  • Bauliche Veränderungen oder Instandsetzungen






Wie macht das der Heimbeirat? 

Wie macht das der Heimbeirat?

  • In persönlichen Gesprächen mit den Bewohnern erfahren wir, welche Wünsche oder Probleme unsere Mitbewohner haben und können diese bei der Wohnheimleitung ansprechen.
  • In Sitzungen besprechen wir die anstehenden Themen und treffen Entscheidungen.
  • Im Gespräch mit dem Personal und der Heimleitung bekommen wir Informationen und entscheiden entsprechend mit.
  • Wir nehmen an externen Heimbeiräteschulungen teil.
  • Wir tauschen uns mit anderen Heimbeiräten aus.
  • Eine Vertrauensperson wird von uns gewählt und unterstützt uns bei unserer Arbeit.
FuB-Beirat

FuB-Beirat

Der FuB-Beirat vertritt in der GWW die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung des Förder- und Betreuungsbereichs FuB gegenüber den Leitungen.

Wer ist das? 

Wer ist das?

Wir sind Mitarbeiter in den Förder- und Betreuungsbereichen (FuB) und vertreten die Interessen unserer Kollegen im FuB. Den FuB-Beirat gibt es in Nagold, Calw, Herrenberg und Sindelfingen. Alle vier Jahre werden jeweils zwei Beiräte aus jeder Region von den FuB-Kollegen in das Gremium gewählt. Unseren Beirat gibt es in der GWW seit 2015. Damit geht die GWW über die gesetzlichen Grundlagen hinaus und gibt uns die Möglichkeit, selbst für die Interessen und Belange des FuB zu sprechen. Wir teilen uns mithilfe von Kommunikatoren mit. Dabei werden wir in jeder Region von einer Assistenzkraft unterstützt.

Was macht der FuB-Beirat? 

Was macht der FuB-Beirat?

Der FuB-Beirat vertritt die Interessen und Wünsche seiner Kollegen und leitet diese an die Fachkraft und gegebenenfalls an die Abteilungsleitung weiter. Hierzu macht er unter anderem verschiedene Umfragen, die vorher mit Hilfe des iPads vorbereitet werden. Die Ergebnisse der Umfragen werden meist in den FuB-Beiratssitzungen, zu welchen alle FuB-Beiräte aus den Regionen Calw, Nagold, Herrenberg und Sindelfingen zusammenkommen vorgestellt. Des weiteren bereitet der FuB-Beirat Führungen für Besucher durch den FuB vor und führt diese durch. Auch bei offiziellen Veranstaltungen werden die FuBs durch die FuB-Beiräte vertreten. Eine weitere wichtige Aufgabe des FuB-Beirats ist es, bei Bewerbungsgesprächen anwesend zu sein. Hier, wie auch bei der Gestaltung der Räumlichkeiten von Neu- und Umbauten hat der FuB-Beirat Mitspracherecht. Der FuB-Beirat verfasst außerdem Berichte über deren Tätigkeit für das Campus Mensch Magazin „Aktuell“.

FuB-Beirat Film 

FuB-Beirat Film

Beispiele 

Beispiele

  • Anregungen und Wünsche der Kollegen im Fub anhören und an den Abteilungsleiter weitergeben
  • Bewerbungsgespräche, Neuaufnahmen und Personalentscheidungen werden zusammen mit Abteilungsleitung aktiv durchgeführt
  • Mitwirkung an öffentlichen Veranstaltungen und Repräsentationen des FuBs (z.B. Landesgartenschau, mitMensch Preis Berlin, Vortrag an Humboldt Universität,…)
  • in Umbaumaßnahmen einbezogen sein
  • Beteiligung an der Arbeitsgruppe der Erwachsenen zur Fortschreibung des Teilhabeplans im Landratsamt Böblingen (Teilhabe-Beirat)
Berufliche Bildung

Beirat Berufliche Bildung

Der Beirat Berufliche Bildung vertritt die Anregungen und Interessen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Berufsbildungsbereich (BBB) gegenüber den Bildungsbegleiterinnen und Bildungsbegleitern und den Leitungen.

Der Beirat Berufliche Bildung ist im Wesentlichen als Ansprechpartner für die Belange der Teilnehmerinnen und Teilnehmer tätig. Kernaufgabe unserer Tätigkeit ist das konstruktive Rückmelden von Wünschen, Anregungen und neuen Ideen, gegenüber den Bildungsbegleiterinnen und Bildungsbegleiter sowie der Leitung.

Wer ist das? 

Wer ist das?

Wir sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Eingangsverfahrens (EGV) und des Berufsbildungsbereiches (BBB) der GWW-Regionen Heckengäu / Schönbuch und Nordschwarzwald. Unterstützt werden wir durch eine Vertrauensperson, die wir selber wählen. Die Vertrauensperson ist mit den Abläufen der GWW vertraut und unterstützt den Beirat Berufliche Bildung. Die Vertrauensperson gehört nicht der Leitungsebene oder dem Betriebsrat an.

Was wir wie machen 

Was wir wie machen

  • Der Beirat Berufliche Bildung trifft sich 4-5-mal standortübergreifend im Jahr. Dort werden die Wünsche, Kritiken und neue Ideen der Kollegen besprochen und im Anschluss entsprechende Vorschläge den Bildungsbegleiterinnen und Bildungsbegleitern sowie den Leitungen vorgetragen und erörtert.
  • Wir sind im Alltag Ansprechpartner auf Augenhöhe und unterstützen z.B. beim Beschwerdemanagement.
  • Wir vertreten aufkommende Wünsche und Probleme unserer Kollegen gegenüber den Bildungsbegleitern und der Leitung, sind Sprachrohr/ Vermittler mit dem Ziel einer guten Zusammenarbeit und einer guten beruflichen Qualifizierung im Berufsbildungsbereich für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer.
  • Der Beirat Berufliche Bildung wird an der Weiterentwicklung des BBB beteiligt.

Der 1. Vorsitzende des Beirats und seine Vertretung haben zudem folgende Aufgaben:

  • Vorstellung des Berufsbildungsbereiches und des Beirats Berufliche Bildung für neue Personalmitarbeiter in der GWW, mehrmals jährlich.
  • Einmal jährlich Teilnahme an einer übergreifenden Sitzung mit allen Beiratsgremien der GWW und dem Werkstattrat.
  • Teilnahme am jährlichen Audit des Berufsbildungsbereichs.
Frauenbeauftragte und Männerbeauftragte

Frauenbeauftragte und Männerbeauftragte

Die Frauen- und Männerbeauftragten setzten sich für die Rechte von Frauen und Männer in der Werkstatt ein.  Sie selbst sind Beschäftigte in der Werkstatt für behinderte Menschen.

Wer ist das? 

Wer ist das?

Die Frauen- und Männerbeauftragten wurden von ihren Kolleginnen und Kollegen gewählt. Ihr Einsatzgebiet sind die Standorte der GWW. Die Beauftragten erhalten Unterstützung durch eine Vertrauensperson. Die Vertrauensperson kennt sich mit den gesetzlichen Regelungen aus und berät, schult und unterstützt die Beauftragten in ihrem Amt.

Was machen die Frauenbeauftragten und Männerbeauftragten? 

Was machen die Frauenbeauftragten und Männerbeauftragten?

Die Frauenbeauftragten setzten sich für die Rechte der Frauen ein.

Die Männerbeauftragten setzen sich für die Rechte der Männer ein.

  • Gleichstellung von Frauen und Männern: Frauen und Männer sollen gleiche Rechte haben
  • Vereinbarkeit von Arbeit und Familie: Arbeitszeiten und Familie sollen gut zusammenpassen
  • Schutz vor Gewalt: Es soll keine Gewalt gegen Frauen/Männer geben: keine körperliche, sexuelle, seelische Gewalt
Wie machen das die Frauenbeauftragten und Männerbeauftragten? 

Wie machen das die Frauenbeauftragten und Männerbeauftragten?

Die Beauftragten…

  • hören sich die Anliegen der Männer/Frauen an. Entweder wird ein gemeinsamer Gesprächstermin vereinbart oder ein Gespräch vor Ort am Arbeitsplatz ist notwendig
  • helfen, Probleme zu lösen und passende Ansprechpersonen oder Beratungsstellen zu finden
  • können ein gemeinsames Gespräch mit den Konfliktparteien organisieren und durchführen
  • kennen die Rechte der Frauen/ Männer
  • machen Frauen/ Männern Mut, über Probleme und Übergriffe zu sprechen
  • machen Angebote für Frauen/Männer in der Werkstatt
  • haben Schweigepflicht zu wahren
  • nehmen an Werkstattratssitzungen teil und sind im Austausch mit den Werkstattratsvorsitzenden

Grundlage unserer Tätigkeit sind die gesetzlichen Regelungen in der Werkstättenmitwirkungsverordnung WMVO seit dem 1. Januar 2017.

Ihre Ansprechpartner

Ramona Husak

Koordinatorin KoBV + Frauenbeauftragte
Ramona.Husak@gww-netz.de

Telefon: 07031 4356707320

Dunja Albrecht

Stellvertretende Frauenbeauftragte
Dunja.Albrecht@gww-netz.de

Telefon: 07159 / 1610-417

Peter Tatzel

Männerbeauftragter
peter.tatzel@gww-netz.de

Telefon: 07159 / 1610-430

Werkstattrat

Angehörigenbeirat

Der Angehörigenbeirat der GWW setzt sich aus den Angehörigen von Mitarbeitern, bzw. Bewohnern, zusammen und vertritt die Interessen aller Angehörigen an grundlegenden Entwicklungen der GWW und damit auch der „Internen Kunden“ (Menschen mit Behinderung, die in der Werkstatt arbeiten und/oder ein Betreuungsangebot wahrnehmen). Das Gremium setzt sich zusammen aus Angehörigen von internen Kunden aller Bereiche der GWW, dem Arbeitsbereich, dem Wohnbereich, dem Bildungs- als auch dem Förder- und Betreuungsbereich und der Tagesbetreuung für Senioren.

Struktur 

Struktur

Der Angehörigenbeirat entstand 2013 nach einer Satzungsänderung der GWW, die eine neue Struktur mit einem Aufsichtsrat und diesem Gremium gesetzt hatten. 2017 hat es eine Neuausrichtung des Angehörigenbeirates gegeben. Die Angehörigen werden regional eingeladen. In allen regionalen Beiräten werden die gleichen Themen besprochen, ganz gleich ob in Sindelfingen, Herrenberg oder Calw/ Nagold. So werden den Angehörigen längere Anfahrtswege erspart und eine stärkere Teilnahme wird ermöglicht.

Themen 

Themen

Der Angehörigenbeirat berät sich mit den Leitungen und der Geschäftsführung zu geplanten Entwicklungsthemen der GWW und bringt die Sicht der Angehörigen ein. Er ist bewusst kein Gremium, bei dem es um Einzelpersonen geht.
Die Sitzungen des Angehörigenbeirates finden zweimal jährlich in allen Regionen der GWW (Sindelfingen, Herrenberg, Calw/ Nagold) statt. Neben den Angehörigen nehmen aus der GWW die Regionalleitung, zu bestimmten Themen relevante Fachpersonen und gelegentlich auch die Geschäftsführung teil.

Sofern Sie Interesse an einer Teilnahme am Angehörigenbeirat haben oder gerne Auskünfte zu diesem Gremium erhalten möchten, wenden Sie sich direkt an den Angehörigenbeirat oder auch gerne an das Geschäftsführungssekretariat.

Ihre Ansprechpartner

Angehörigenbeirat

Geschäftsführungssekretariat

GFS@gww-netz.de

Telefon: 07034 / 27041-101