Werkstattrat
Der Werkstattrat vertritt in unseren Werkstätten die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung gegenüber der Werkstattleitung.
Die Anzahl der Mitglieder im Werkstattrat richtet sich nach der Zahl der Wahlberechtigten und ist gesetzlich in § 3 der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) geregelt.
Zudem soll die Zusammensetzung des Werkstattrats die Geschlechter entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis widerspiegeln.
Wer ist der Werkstattrat?
Mitarbeitende der Werkstätten wurden von Kolleginnen und Kollegen als Werkstatträte gewählt. Werkstatträte sind in den Regionen Heckengäu-Schönbuch und Nordschwarzwald vertreten, mit Standorten unter anderem in Sindelfingen, Herrenberg, Calw und Nagold.
Der Werkstattrat setzt sich auch für Mitarbeitende ein, die nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind.
Jeder Werkstattrat wird von einer Vertrauensperson unterstützt, die vom Werkstattrat selbst gewählt wird. Diese Person ist mit den Abläufen der GWW vertraut und steht dem Werkstattrat beratend und unterstützend zur Seite. Wichtig: Die Vertrauensperson gehört weder zur Leitungsebene noch zum Betriebsrat.
Was macht der Werkstattrat?
Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Mitarbeitenden und wird in verschiedenen Bereichen von der Werkstattleitung angehört, informiert und beteiligt.
Anhörung durch die Werkstattleitung bei:
- Personaleinstellungen
- Dauerhafter Versetzung von betreuendem Personal
- Änderungen in der Werkstattorganisation
Information und gemeinsame Beratung mit der Werkstattleitung zu:
- Führung von Besuchergruppen
- Planung von Freizeiten und Aufstellung des Speiseplans
- Alternative Tagesangebote und persönlichkeitsfördernde Maßnahmen
- Planung baulicher Maßnahmen
- Vorschläge zur beruflichen Qualifizierung
- Einführung oder Änderung technischer Anlagen und Verfahren
- Arbeitsplatzsicherheit und Unfallschutz
Zustimmungspflichtige Themen durch den Werkstattrat:
- Entgeltgestaltung / Haustarif
- Arbeitszeitregelungen
- Gestaltung der Betriebs-, Sanitäts- und Aufenthaltsräume
- Planung und Durchführung von Ausflügen, Festen und Jubiläen
Wie macht der Werkstattrat das?
In den Sitzungen des Werkstattrats werden die Tagesordnungspunkte besprochen und systematisch abgearbeitet. Alle Ergebnisse und Beschlüsse werden in einem Protokoll dokumentiert.
Ziel ist es, dass der Werkstattrat seine Aufgaben möglichst selbstständig wahrnimmt. In Gesprächen mit der Werkstattleitung erhält der Werkstattrat wichtige Informationen und trifft gemeinsam mit der Leitung Entscheidungen.
Zur besseren Abstimmung und zum Austausch wurde ein Gesamtwerkstattrat gebildet. Die Sitzungen des Gesamtwerkstattrats dienen als Forum für Erfahrungs- und Informationsaustausch mit der Geschäftsführung – zu Themen, die alle Mitarbeitenden mit Behinderung in der GWW betreffen.
Beispiele für Aufgaben und Themen des Werkstattrats
Der Werkstattrat beschäftigt sich mit vielfältigen Aufgaben, die über die Werkstatt hinausgehen und die Interessen der Mitarbeitenden mit Behinderung auf verschiedenen Ebenen vertreten:
- Verhandlungen über Vergütungsvereinbarungen
Mitwirkung bei Gesprächen zur Gestaltung von Löhnen und Tarifen. - Öffentliches Auftreten und Teilhabe
Repräsentation der Werkstatträte bei Veranstaltungen, vor Ort und in der Öffentlichkeit. - Mitgestaltung bestehender Strukturen der GWW
Vorschläge zur Verbesserung und Weiterentwicklung interner Abläufe und Angebote. - Austausch mit anderen Werkstatträten
Zusammenarbeit mit der Regionalen Arbeitsgemeinschaft (RAG:WR) und der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG:WR) der Werkstatträte. - Zusammenarbeit mit den Werkstatträte Baden-Württemberg und Werkstatträte Deutschland
Überregionaler Austausch. Zusammenarbeit mit Werkstatträten Baden-Württemberg und Deutschland zur Stärkung der Interessenvertretung und zum Austausch wichtiger Informationen.
Grundlage der Tätigkeit sind die gesetzlichen Regelungen im Sozialgesetzbuch § 222 SGB IX und die Werkstättenmitwirkungsverordnung WMVO.