Wohnangebote

In unserem Wohnbereich bieten wir Ihnen die unterschiedlichsten Wohnformen an. Vom gemeinschaftlichen Wohnen z.B. in einem Wohnheim, über das Wohnen in Wohngemeinschaften bis hin zum Betreuten Wohnen. Auf alle Fälle einen Ort, um sich zu Hause zu fühlen.

Wir stellen sicher, dass Ihre individuellen Bedürfnisse beachtet werden. Unser Ziel ist ein für Sie weit möglichst selbstbestimmtes Wohnen und Leben. Wir geben Ihnen Hilfe und Unterstützung, wenn Sie diese benötigen.

vielfaeltige Wohnmoeglichkeiten

Wohnentscheidung vorbereiten

Die GWW bietet vielfältige Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung an. Wir möchten Ihnen in erster Linie ein passendes Zuhause bieten.

Durch ein professionelles Team an Fachpersonal können wir zusammen mit Ihnen die jeweils passende Wohnform für Sie herausfinden. Ob gemeinschaftliches Wohnen im Wohnheim, in Wohngemeinschaften oder Wohnen in den eigenen vier Wänden: Wir möchten, dass Sie Ihre passende Wohnform finden.

Die gemeinsame Planung basiert auf dem Hintergrund der Entwicklung einer möglichst weitgehenden Selbstbestimmung, die die Grundlage für die Lebensgestaltung bilden soll. Dies kann bis zum Wohnen in der eigenen Wohnung führen.

Gerne planen und gestalten wir mit Ihnen den Weg für Ihr zukünftiges Zuhause.

Finanzierung 

Finanzierung

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne bei Ihrer individuellen Finanzierungsmöglichkeit und helfen Ihnen bei der Antragsstellung.

Gerne planen und gestalten wir mit Ihnen Ihren Weg zu Ihrer künftigen Wohnform.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Fachberatung

fachberatung@campus-mensch.org
Telefon: 07034 / 27041-311
Telefax: 07034 / 27041-302

gemeinsam wohnen mit passender Unterstuetzung

Gemeinschaftliches Wohnen (Wohnen im Wohnheim)

So viel Begleitung wie nötig, so viel Freiheit wie möglich ist das Motto beim gemeinschaftlichen Wohnen. Das gemeinschaftliche Wohnen ähnelt dem bisherigen stationären Wohnen im Wohnheim. Sie erhalten immer die Unterstützung, die Sie benötigen.
Wenn das selbstständige Führen eines eigenen Haushaltes in Eigenverantwortung nicht möglich ist, bieten wir das gemeinschaftliche stationäre Wohnen an. Sie erleben den Wohnalltag in Wohngruppen oder Apartments und wohnen in Einzelzimmern. Im täglichen Miteinander können Sie rund um die Uhr auf Hilfe zurückgreifen. Sie werden bei der Entwicklung Ihrer individuellen Fähigkeiten unterstützt. Wir achten darauf, dass Sie auch im Privaten ein soziales Miteinander aufbauen können.
So schaffen wir im gemeinschaftlichen Wohnen lebendige Gemeinschaften, in denen jeder seine Stärke einbringen und zum Wohl und Nutzen des gemeinschaftlichen Wohnens entfalten kann. Dadurch meistern Sie mit den anderen Bewohnern zusammen die Aufgaben des täglichen Lebens.

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Selbstaendigkeit und Selbstorganisation

Wohnen in Wohngemeinschaften (Außen-Wohngruppen)

Selbstständigkeit und Eigenverantwortung – gezielte Unterstützung – Freiräume zur Selbstorganisation – ein großes Lernfeld.

Dies alles bieten unsere Wohngemeinschaften in einer Wohnung oder in einem Haus.
Sie leben in der Wohngemeinschaft in einem Einzelzimmer und verrichten tägliche Aufgaben gemeinsam in der Gruppe. Der soziale Anschluss bietet Ihnen die Möglichkeit zu gemeinsamen Freizeitaktivitäten. Die Wohngemeinschaften sind stadtnah und gemeindeintegriert. Eine individuell angepasste Förderung hilft Ihnen, dabei ihr Leben in der Wohngemeinschaft noch selbstständiger zu gestalten. Wir bieten dieses Angebot mit stationärer und ambulanter Begleitung.

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Kurz-Zeit-Wohnen

Kurzzeitwohnen und Verhinderungspflege (Kurz-Zeit-Wohnen)

Unser Angebot für Kurzzeitwohnen und Verhinderungspflege ist für Eltern und Angehörige von Menschen mit Behinderung, die ihre behinderten Angehörigen zu Hause versorgen.
Wie jeder andere, so möchten Sie einmal Urlaub machen oder eine plötzliche Krankheit stellt Sie vor vermeintlich unlösbare Probleme. Sie können unser Angebot für das Kurzzeitwohnen im Rahmen der Verhinderungspflege auf verschiedenste Weise nutzen.

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Antragsstellung.

Gründe für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege 

Gründe für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege

Kurzzeit- und Verhinderungspflege dient zur Entlastung der Angehörigen. Sie wird auch anerkannt, wenn z.B.:

  • die Wohnung des Pflegebedürftigen renoviert werden muss
  • Zeit überbrückt werden muss, bis ein Heimplatz gefunden ist
  • eine Urlaubsreise geplant ist und die pflegebedürftige Person nicht daran teilnehmen kann
  • Die Liste der in Frage kommenden Verhinderungsgründe ist nicht definiert, sie lässt sich daher beliebig erweitern.
Wie lange ist Kurzzeitwohnen möglich? 

Wie lange ist Kurzzeitwohnen möglich?

Die mögliche Dauer beträgt max. 28 Tage pro Jahr. Sie kann für den kompletten Zeitraum, wochenweise, tageweise oder stundenweise und vor allem kurzfristig erfolgen.

Welche Wohnmöglichkeiten gibt es? 

Welche Wohnmöglichkeiten gibt es?

Sie können unser Angebot für das Kurzzeitwohnen im Rahmen der Verhinderungspflege auf verschiedenste Weise nutzen:

  • Wohnen am Wochenende
  • Wohnen in den Ferien
  • Teilnahme an verschiedenen Tagesangeboten
  • Nutzen der Tagbetreuungsangebote in unseren Wohnheimen
  • 24-Stunden-Rundum-Betreuung zur vorübergehenden Entlastung von Eltern oder Angehörigen
  • Schneller Betreuungsbeginn — Einsatz innerhalb von 3 Tagen möglich
Qualität und Sicherheit 

Qualität und Sicherheit

Betreuung ist Vertrauenssache. Daher investieren wir viel Zeit und Energie, die Qualität Ihrer Betreuung zu sichern und ständig weiter zu entwickeln.

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Unterstuetzung zur persoenlichen Lebensgestaltung

Betreutes Wohnen

Selbstständiges und Selbstbestimmtes Wohnen und Leben mit individueller Unterstützung in der eigenen Wohnung.

Ihr Tagesablauf bleibt weitestgehend unverändert und Sie wohnen in Ihrem häuslichen Umfeld. Sie bekommen so viel Hilfe wie notwendig und Ihre Selbstständigkeit kann im ambulant Betreuten Wohnen dadurch erhalten bleiben. Weiterhin bekommen Sie von unserem Personal Anleitung und Unterstützung zu Ihrer persönlichen Lebensgestaltung. Dadurch können Sie sich eventuell auf ein künftig selbstständiges Wohnen vorbereiten.

Sie wählen wie und wo Sie wohnen möchten: alleine, zu zweit, als Paar oder in einer Wohngemeinschaft. Unterstützung erhalten Sie im ambulant Betreuten Wohnen immer dann, wenn Sie es wünschen und benötigen. Damit Sie Ihre größtmögliche Eigenständigkeit erreichen können.

Unterstützung 

Unterstützung

Unterstützung je nach Bedarf bei:

  • Haushaltsführung
  • Körperpflege
  • Gesundheit
  • Ernährung
  • Freizeitgestaltung
  • Umgang Geld
  • Teilhabe, Integration
  • Beziehungsgestaltung
  • Persönliche Lebensgestaltung
Was bedeutet betreutes Wohnen? 

Was bedeutet betreutes Wohnen?

Betreutes Wohnen bedeutet:

  • regelmäßige, aber nicht ständige Betreuung in Form von Hausbesuchen
  • allgemeine Lebensberatung
  • Begleitung und Assistenz (auch Beobachtung und Korrektur)
  • Motivation und Erinnerung
  • Vermittlung und Koordination von weiteren Hilfen
  • Vermittlung in Konfliktfällen
  • Begleitung in Krisenfällen

 

Ambulantes betreutes Wohnen 

Ambulantes betreutes Wohnen

Unser Angebot des Ambulant Betreuten Wohnens bietet Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung eine individuelle Unterstützung, Begleitung und Hilfe in ihrer selbstständigen Wohnform. Betreutes Wohnen beruht auf Freiwilligkeit und dem Einhalten von gegenseitigen Absprachen. Der individuelle Hilfebedarf wird gemeinsam festgelegt und in einem Begleitplan festgehalten. Diese Absprachen sind Bestandteil eines Betreuungsvertrages zwischen dem Betreuten und der GWW.

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In die (Gast)familie integrieren

Wohnen in Familien

Möchten Sie zu einem neuen Familienmitglied in einer Gastfamilie werden und neue Menschen kennenlernen? Beim betreuten Wohnen in Familien leben Sie bei der Gastfamilie und helfen im Haushalt und übernehmen kleine Aufgaben. Für Menschen mit Behinderung bieten wir die Kontaktaufnahme zu Familien an, die diesen Einbezug in ihren Familienalltag ermöglichen.

Die Gastfamilie bietet Ihnen im betreuten Wohnen in Familien Unterstützung und Hilfe, wo sie diese benötigen. Unser Ziel ist es Sie voll in Ihre (Gast-) Familie zu integrieren. Zur Unterstützung steht unser Fachpersonal für Sie bereit und steht Ihnen bei allen Fragen und Problemen unterstützend zur Seite.
Sollte sich hier eine passende Kombination entwickeln, wird eine schriftliche Vereinbarung über die Unterstützungsleistungen getroffen.

Entsprechend der jeweiligen Einzelsituation können weitere Unterstützungsmaßnahmen angeboten und vereinbart werden.

Wichtige Informationen für Gastfamilien 

Wichtige Informationen für Gastfamilien

Sie nehmen einen Menschen mit Behinderung in Ihre Familie auf: Er wird somit ein Teil Ihrer Familie und nimmt an den Aktivitäten Ihrer Familie teil. Für Menschen mit Behinderung ist die Familienpflege eine Möglichkeit, außerhalb eines Heimes in einem familiären Umfeld selbständig zu leben. Für Sie als Gastfamilie bietet dieser „Familienzuwachs“ die Chance, das Leben aus einer ganz anderen Perspektive kennenzulernen und neue Erfahrungen zu machen.

Grundsätzlich kommen Menschen mit einer Behinderung in Frage, die auf Unterstützung und Anleitung beim Erlernen einer selbständigen Lebensführung angewiesen sind.

Es können natürlich alle Familien eine Gastfamilie sein, die sich auf solch eine Erfahrung einlassen können und wollen, aber auch andere Lebensgemeinschaften und Alleinstehende kommen als Gastfamilie in Betracht. Gastfamilie kann darüber hinaus auch die Familie des Bruders oder der Schwester sein oder die Familie eines sonstigen nahen Angehörigen des Hilfesuchenden. Eltern oder Kinder des Hilfesuchenden sind nicht als Gastfamilie vorgesehen.

Die Gastfamilien werden regelmässig von erfahrenen Fachkräften begleitet und unterstützt. Zwischen der Gastfamilie, dem Menschen mit Behinderung, sowie dem Träger wird eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, in der die wechselseitigen Rechte und Pflichten festgeschrieben sind. Die Gastfamilie erhält ein Betreuungsgeld.

Wir wollen Sie als Gastfamilie und Ihre Erwartungen kennenlernen.

Sie erhalten von uns:

  • Umfassende Beratung, wenn Sie überlegen, ob Sie einen Menschen mit Behinderung bei sich aufnehmen möchten
  • Ausführliche Vorbereitung auf die Aufnahme
  • Intensive Begleitung in der Phase nach dem Umzug
  • Kontinuierliche Unterstützung und Beratung im Zusammenleben
  • Unterstützung in den behördlichen Angelegenheiten
  • Hilfe bei schwierigen Situationen im Zusammenleben
  • Wenn Sie einmal verhindert sein sollten, vermitteln wir die erforderliche Hilfen

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Vorbereitung auf das Leben in einer eigenen Wohnung

Paarwohnen

Wir bieten auch Paaren die Möglichkeit, in unseren Wohnangeboten begleitet zu werden. Je nach Verfügbarkeit bieten wir Ihnen idealerweise dafür zwei nebeneinanderliegende Zimmer an, die Sie ganz nach Ihren Wünschen nutzen und möblieren können. Beispielsweise können Sie ein Zimmer als Schlafzimmer und das zweite Zimmer als Wohnzimmer nutzen. Sie erhalten die passende Unterstützung, die Sie im Alltag benötigen: stationär, im Wohnheim, in einer Wohngemeinschaft oder einer eigenen Wohnung. Sprechen Sie uns an, dann können wir gemeinsam schauen, ob und an welchem Standort wir Ihnen ein passendes Angebot machen können.

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Ein traegeruebergreifendes Persoenliches Budget

Persönliches Budget

Das Persönliche Budget oder das Persönliche Geld erhalten Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf Hilfeleistungen haben.

Das Geld bekommen Menschen mit Behinderung vom zuständigen Amt (Leistungsträger) für die Hilfe und Unterstützung, die sie brauchen und wünschen. Mit dem Geld können Menschen mit Behinderung die Personen, die ihnen helfen, selbst bezahlen. Kommt das Geld von mehreren Stellen, nennt man das ein trägerübergreifendes Persönliches Budget.

Wir bieten Unterstützung im Rahmen des Persönlichen Budgets in den Bereichen Wohnen, Freizeitgestaltung, Arbeiten, soziale Kontakte und beim Umgang mit Behörden.

Was passiert mit dem Persönlichen Budget? 

Was passiert mit dem Persönlichen Budget?

Mit dem Persönlichen Budget

  • sind Menschen mit Behinderung unabhängiger von gängigen pauschalen Angeboten
  • bestimmen Menschen mit Behinderung selbst, welche Hilfe Sie brauchen und möchten
  • bestimmen Menschen mit Behinderung selbst, wann die Hilfe geleistet wird
  • bestimmen Menschen mit Behinderung selbst, welche Person und welche Einrichtung ihnen hilft
  • bekommen Menschen mit Behinderung das Geld direkt vom Amt, mit dem sie die Helfer/Assistenten selbst bezahlen können

Wenn Sie Fragen zum Persönlichen Budget haben, stehen Ihnen die Fachkräfte für Sozialrecht und Eingliederung oder die Servicestellen der Deutschen Rentenversicherung gerne zur Verfügung.

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