Persönliches Budget
Das Persönliche Budget oder das Persönliche Geld erhalten Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf Hilfeleistungen haben.
Das Geld bekommen Menschen mit Behinderung vom zuständigen Amt (Leistungsträger) für die Hilfe und Unterstützung, die sie brauchen und wünschen. Mit dem Geld können Menschen mit Behinderung die Personen, die ihnen helfen, selbst bezahlen. Kommt das Geld von mehreren Stellen, nennt man das ein trägerübergreifendes Persönliches Budget.
Wir bieten Unterstützung im Rahmen des Persönlichen Budgets in den Bereichen Wohnen, Freizeitgestaltung, Arbeiten, soziale Kontakte und beim Umgang mit Behörden.
Was passiert mit dem Persönlichen Budget?
Mit dem Persönlichen Budget
- sind Menschen mit Behinderung unabhängiger von gängigen pauschalen Angeboten
- bestimmen Menschen mit Behinderung selbst, welche Hilfe Sie brauchen und möchten
- bestimmen Menschen mit Behinderung selbst, wann die Hilfe geleistet wird
- bestimmen Menschen mit Behinderung selbst, welche Person und welche Einrichtung ihnen hilft
- bekommen Menschen mit Behinderung das Geld direkt vom Amt, mit dem sie die Helfer/Assistenten selbst bezahlen können
Wenn Sie Fragen zum Persönlichen Budget haben, stehen Ihnen die Fachkräfte für Sozialrecht und Eingliederung oder die Servicestellen der Deutschen Rentenversicherung gerne zur Verfügung.