GWW reagiert auf Corona-Krise
Kräftige Einsparungen beschlossen
Aufgrund deutlich zurückgegangener Aufträge in Folge der Corona Pandemie muss in der GWW gespart werden. Davon sind auch die in den Werkstätten beschäftigten Menschen mit Behinderung betroffen.
Seit 15. Juni sind die Werkstätten, Bildungsbereiche und Förder- und Betreuungsbereiche der GWW nach dreimonatiger Schließzeit für die Menschen mit Behinderung wieder geöffnet. Unter hohen Schutzvorkehrungen können die beschäftigten Menschen nach und nach wieder ihre Tätigkeiten aufnehmen. Trotzdem ist vieles anders als vor der Corona-Krise. Viele Kunden der GWW haben während dieser Zeit nicht produziert und fahren ihre Fertigung nur langsam wieder hoch. Andere Aufträge sind komplett weggebrochen. Auch bei den beliebten Festzeltgarnituren sind die Bestellungen zurückgegangen. Denn wenn die großen Feste auf dem Wasen und der Wiesn nicht stattfinden können, werden auch weniger Garnituren benötigt.
Parallel dazu sind Ausgaben gestiegen, die im Rahmen der Umsetzung der Corona-Verordnungen anfielen. Nun werden Konsequenzen gezogen. „Wir werden alle Ausgaben auf den Prüfstand stellen und Einsparungen über das ganze Unternehmen hinweg vornehmen“, kündigt die Geschäftsführerin Andrea Stratmann an. Davon sind auch die beschäftigten Menschen mit Behinderung betroffen. „Wir konnten während der gesamten Schließzeit von drei Monaten und den gesamten Juni die vollen Löhne der Menschen mit Behinderung ausbezahlen, obwohl kaum jemand gearbeitet hat. Nun sind die dafür angelegten Rücklagen abgeschmolzen. Wir haben lange versucht, eine Lösung zu finden, da wir das Entgelt so lange wie möglich stabil halten wollten. Aber nun müssen wir leider die Entgelte für die Menschen mit Behinderung anpassen“, bedauert Stratmann.
Dazu reduzieren die GWW die Entgelte auf das vom Gesetzgeber geforderte Niveau. 70% des Arbeitsergebnisses der Werkstätten müssen an die Menschen mit Behinderung ausbezahlt werden. So wird das auch in anderen Werkstätten umgesetzt. Die GWW zahlte immer 80% aus, zuletzt sogar über 99%. Daher fällt der Einschnitt für einen Teil der beschäftigten Menschen drastisch aus: Sie erhalten nur noch 70% ihres bisherigen Steigerungsbetrags – ein in der GWW recht hoher Anteil des aus mehreren Komponenten berechneten Entgelts.
Viele der betroffenen Personen können die Entgeltreduzierung durch die unterstützende Grundsicherung ausgleichen. So möchte das auch der Gesetzgeber. „Ein Teil der Personen wird die Anpassung deutlich spüren“, erklärt die Geschäftsführerin. „Wir haben aber alle aufgefordert sich zu melden, wenn sie nach einem möglichen Grundsicherungsantrag noch immer besonders betroffen sind. Bei diesen Betroffenen werden wir nach individuellen Lösungen suchen.“ Im Gegensatz zu Firmen des allgemeinen Arbeitsmarkts können Werkstätten für behinderte Menschen keine Kurzarbeit beantragen. Die beschäftigten Menschen haben laut Gesetz ein arbeitnehmerähnliches Arbeitsverhältnis, welches diese Maßnahme verhindert. Demgegenüber haben die beschäftigten einen absoluten Kündigungsschutz unabhängig der wirtschaftlichen Situation. „Kurzarbeit wäre auch der falsche Weg, denn die Menschen benötigen ja eine passende Tagesstruktur und eine gute Betreuung und Förderung. Diese werden sie weiterhin von uns erhalten. Auch die geplanten Bildungsangebote und weitere Zusatzleistungen bleiben in vollem Umfang bestehen“, so Stratmann weiter.
Dass alle Unternehmensbereiche sparen, darauf achtet die Geschäftsführerin besonders. Kürzungen bei geplanten Projekten, bei Sachkosten und Ersatzbeschaffungen werden ebenso überprüft, wie Personalfortbildungen, Veranstaltungen und vieles mehr. „Den Löwenanteil an Einsparungen dürfen nie die Menschen mit Behinderungen bringen müssen. Daher werden sämtliche Sparmaßnahmen sorgfältig geprüft“, verspricht die Geschäftsführerin. „Sie werden so angelegt sein, dass die Menschen mit Behinderung ihre zugesagten Leistungen in der Begleitung weiterhin in vollem Umfang erhalten.“