EUTB - Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden 2018 die gesetzlichen Voraussetzungen für das Beratungsangebot EUTB über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe in ganz Deutschland geschaffen. Seit 2018 erhalten Menschen mit (drohender) Behinderung, Erkrankung oder Diagnose wie auch Angehörige oder Beschäftigte aus der Eingliederungshilfe das kostenfreie Angebot, sich beraten zu lassen.
Die Beratungen werden deutschlandweit durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Sie finden ergänzend zu anderen Beratungsmöglichkeiten und unter der Voraussetzung der Wahrung der Unabhängigkeit statt. Unabhängige Beratung heißt, die Beratung orientiert sich ausschließlich am Bedarf und Interesse der Ratsuchenden und nicht am Interesse bestimmter Leistungsträger oder -anbieter. Außerdem findet die Beratung in einem Team bestehend aus pädagogischen Fachkräften und Menschen mit eigenen Behinderungserfahren statt.
Häufige Themenschwerpunkte in der Beratung sind beispielsweise Informationen zu Teilhabeleistungen, Auswirkungen und Folgen von drohenden Behinderungen oder die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises. Die EUTB hat zudem eine Lotsenfunktion und unterstützt Ratsuchende dabei, die relevanten Institutionen und Ansprechpersonen zu finden.
Durch die EUTB der 1a Zugang, die in den Landkreisen Böblingen, Calw und Freudenstadt zahlreiche Beratungsstandorte vorhält, wird seit nun mehr als sieben Jahren die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung gestärkt.
Weitere Informationen finden Sie unter: 1a-zugang.de/eutb
