Werkstattlohn

Nach §136 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) bezahlen wir den Menschen mit Behinderung ein ihrer Leistung angemessenes Arbeitsentgelt und liegen hierbei weit über dem Bundesdurchschnitt.

Die GWW hat hierzu gemeinsam mit dem Gesamtwerkstattrat eine Entgeltvereinbarung für die beschäftigten Menschen mit Behinderung und ein Verteilsystem entwickelt.


Ich habe niemals an Erfolg geglaubt.
Ich habe dafür gearbeitet
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