Rechenbeispiel
Sie beschäftigen 80 Mitarbeiter.
Somit sollten Sie laut Gesetz 4 Plätze besetzen Sie haben aber nur 1 als
behindert anerkannten Mitarbeiter.
Dadurch haben Sie eine monatliche Belastung für die zu zahlende
Ausgleichsabgabe in Höhe von 780,00 €.
Nun vergeben Sie Aufträge mit einem Umsatz von 2.000,00 € im Monat an die
GWW.
Davon ist beträgt unser Leistungsanteil 1.500,00 € und ist zu 50 %
anrechenbar – dies sind für Sie 750,00 €.
So zahlen Sie statt der ursprünglichen 780,00 € Ausgleichsabgabe nun
folgenden Betrag:
780,00 € abzüglich des anrechenbaren Umsatzes in Höhe von 750,00 € (unser
Beispiel)
Somit verbleibt für Sie eine noch zu zahlende Ausgleichsabgabe in Höhe von
30,00 € und Sie haben dadurch ein mögliches Einsparpotential von 750,00 €
monatlich!
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