Interessenvertretung in Werkstattrat und Heimbeirat
Uns ist es wichtig, dass die Mitarbeiter in den Werkstätten und die Bewohner unserer Wohnangebote ihre eigenen Interessen vertreten können.
Hierzu gibt es entsprechend der Werkstättenverordnung und dem Heimgesetz in jeder Region Werkstatträte und Heimbeiräte. Dabei gehen wir über gesetzliche Vorgaben hinaus und haben den Werkstatträten auch Mitbestimmungsrechte eingeräumt, denn Menschen mit Behinderung auf Augenhöhe zu begegnen ist uns ein wichtiges Anliegen.
Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen.
Hermann Hesse



