Die GWW – eine anerkannte Einrichtung
Unternehmen ab 20 Arbeitsplätzen sind per Gesetz verpflichtet, 5% Ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Erfüllen Sie diese Quote nicht, fordert der Staat eine gestaffelte Ausgleichsabgabe ein.
105 Euro je Monat von 3% bis weniger 5%
180 Euro je Monat von 2% bis weniger 3%
260 Euro je Monat von weniger als 2%
Sie können mit Aufträgen an die GWW - Gemeinnützige Werkstätten und Wohnstätten GmbH die Ausgleichsabgabe reduzieren, denn die GWW ist nach § 142 SGB IX eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen.
Im Rechnungsbetrag weisen wir unsere Arbeitsleistung aus. Davon können Sie 50% auf Ihre zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen und damit bares Geld sparen, wie Sie aus unserem Rechenbeispiel ersehen können.
Zusätzlich hilft die GWW Ihnen auch als Endverbraucher Steuern zu sparen, denn wir berechnen Ihnen als gemeinnützige Einrichtungen lediglich den verminderten Mehrwertsteuersatz von derzeit 7%.
Haben Sie hierzu noch fragen? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.